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Pflegeberatung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Ansprechpartner

Frau
Bettina Schreiner

Tel: 08552 / 625 - 111
Kontaktformular Sachsenring 4
94481 Grafenau

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

PflegegradeGeldleistung
ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsbetrag
ambulant(zweckgebunden)
Leistungsbetrag
vollstationär
Pflegegrad 1125 Euro125 Euro
Pflegegrad 2316 Euro689 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro125 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro125 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro125 Euro2.005 Euro

Bestellformular
Beratung zur Pflegeversicherung

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